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Referenzen > Fortbildungsbescheinigungen

FortbildungsbescheinigungRechtsanwälte sind gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Doch der Mandant hat kaum Möglichkeiten zu prüfen, auf welchen Gebieten sich der Rechtsanwalt fortbildet. Zur besseren Transparenz stellt der Deutsche Anwaltverein (DAV) seit dem Jahre 2005 seinen Mitgliedern die DAV-Fortbildungsbescheinigung aus.
 
Die Fortbildungsbescheinigungen von Rechtsanwalt Michael Plüschke können Sie hier abrufen:
 

2010 > Geschmacksmuster im Prozess - wiederkehrende
           Fragestellungen und aktuelle Probleme

2010 > Google Books (Settlement) - Open access: Hat der
           Urheberrechtsschutz ausgedient?

2010 > Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts zum
           gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

2010 > Der Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG -
           Missgeburt oder Königsweg?

2010 > Der Schutz bekannter Marken

2010 > China: Aktuelle TRIPS Themen u. Fälle unter dem
            WTO Streitbeilegungsverfahren

2009 > Urheberrecht: Neueste Rechtsprechung zur
           Störerhaftung

2009 > Aktuelle Rechtsprechung des Landgerichts Berlin
           zum Wettbewerbs-, Marken- u. Urheberrecht

2009 > Gewerbl. Rechtsschutz u. Urheberrecht - Aktuelle
            Rechtsprechung des Kammergerichts

2009 > Wettbewerbs- und Markenstreitverfahrensrecht

2009 > Vermarktung von Übertragungsrechten sowie
           Werbebeschränkungen durch Sportverbände

2009 > Internat. Markenschutz - Systeme und Strategien

2008 > Parallelimport und Transit im Markenrecht

2008 > Das Recht der Modebranche

2008 > Das aktuelle UWG - Erfahrungen, Entwicklungen

2007 > Kennzeichenrecht - Marken, Firmen, Titel, Domain

2007 > Film- und Fernsehproduktionen

2006 > Fachlehrgang Gewerblicher Rechtsschutz

2005 > Das Presse- und Urheberrechtliche Mandat
 
 

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© Rechtsanwalt Michael Plüschke