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Referenzen > Fortbildungsbescheinigungen
Rechtsanwälte sind gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet. Doch der Mandant hat
kaum Möglichkeiten zu prüfen, auf welchen Gebieten sich der Rechtsanwalt fortbildet. Zur besseren Transparenz stellt der Deutsche Anwaltverein (DAV) seit dem Jahre 2005 seinen Mitgliedern die DAV-Fortbildungsbescheinigung aus.
Die Fortbildungsbescheinigungen von Rechtsanwalt Michael Plüschke können Sie hier abrufen:
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