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Rechtsgebiete
> gewerblicher Rechtsschutz allgemein
Der gewerbliche Rechtsschutz wird nach der Farbe des gleichnamigen Interessenverbandes als "grünes Recht" bezeichnet. Das "grüne Recht" beschäftigt sich mit dem Schutz des geistigen Eigentums und bekämpft unlauteres Verhalten im Wettbewerb wie z.B. durch Ausnutzen fremder Leistungen.
Schutzrechte können für reine Ideen oder die Umsetzung der Idee z.B. in Computerprogrammen, Musik, Büchern, Design etc. erworben werden. Meist ist nur die konkrete Umsetzung schutzfähig. Zum Teil wird die Investition in solche Tätigkeiten geschützt, ohne daß eine eigene schöpferische Beteiligung notwendig ist (z.B. für Veranstalter, Filmproduzenten, Softwarehersteller, Markenanmelder, Arbeitgeber etc.).
Schutzrechte können für technische Erfindungen, Designschöpfungen, wissenschaftliches und künstlerisches Schaffen und vieles mehr erworben werden. Der Schutz entsteht durch den Schaffensprozess, Benutzung oder eine amtliche Registrierung. Geregelt ist das im
Markengesetz,
Urheberrechtsgesetz,
Geschmacks- sowie Gebrauchsmustergesetz, im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und anderen. Für die meisten dieser Gesetze gibt es auf europäischer und internationaler Ebene ähnliche Regelungen.
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© Rechtsanwalt Michael Plüschke
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