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Rechtsgebiete > Medien- & Presserecht
 
Zwischen den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen einerseits und dem Recht der Presse- und Meinungsfreiheit andererseits kommt es zwangsläufig zu Interessenkonflikten. Das Medien- und Presserecht dient dazu, diesen Interessenkonflikt aufzulösen.
 
Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes vor falscher Berichterstattung, dem Schutz der Privatsphäre vor unerwünschter (wahrer) Wort- und Bildberichterstattung sowie der unerwünschter Kommerzialisierung des Individuums.
 
Gewährleistet wird der Interessenausgleich durch das Kunst- und Urheberrechtsgesetz, Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, die Pressegesetze der Länder, den Rundfunkstaatsvertrag und das Telemediengesetz etc.
 
 
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© Rechtsanwalt Michael Plüschke

 

 

 

 

 

 

 

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