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Rechtsgebiete > Medien- & Presserecht
Zwischen den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen einerseits und dem Recht der Presse- und Meinungsfreiheit andererseits kommt es zwangsläufig zu Interessenkonflikten. Das Medien- und Presserecht dient dazu, diesen Interessenkonflikt aufzulösen.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes vor falscher Berichterstattung, dem Schutz der Privatsphäre vor unerwünschter (wahrer) Wort- und Bildberichterstattung sowie der unerwünschter Kommerzialisierung des Individuums.
Gewährleistet wird der Interessenausgleich durch das
Kunst- und Urheberrechtsgesetz, Regelungen im
Bürgerlichen Gesetzbuch, die Pressegesetze der Länder, den
Rundfunkstaatsvertrag und das
Telemediengesetz etc.
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© Rechtsanwalt Michael Plüschke
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Rechtsanwalt in Berlin und Potsdam - Medienrecht, Presserecht, Urheberpersönlichkeitsrechtsverletzung, Recht am eigenen Bild, Datenschutz, Internet, Fernsehen, Zeitung, Presse, Wortberichterstattung, Bildberichterstattung, Abmahnung, - Anwalt
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