|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Rechtsgebiete > Wettbewerbsrecht
Mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wird "faires" Verhalten im Wirtschaftsleben sichergestellt.
Unlauteres Verhalten sind beispielsweise,
· die Ausbeutung fremder Leistungen wie Vorlagen,
Zeichnungen, Modelle, Modeneuheiten, Rezepte etc.;
· die gezielte
Behinderung von Wettbewerbern;
· die Irreführung in der Werbung;
· die Belästigung z.B. durch Werbefaxe und -emails (SPAM);
· der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere
des Verbraucherschutzes wie dem
Heilmittelwerbegesetz,
der Preisangabenverordnung oder die Verweigerung von
Widerrufsrechten des Verbrauchers.
Bei Verstößen können Wettbewerber Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Auch Verbraucherschutzverbände, Verbände zur Förderung der gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern sind berechtigt, Unterlassungs- und Gewinnabschöpfungs-ansprüche als Sanktion geltend zu machen.
|
|
|
|
© Rechtsanwalt Michael Plüschke
|
|
|