Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB)

Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB)
für die Nutzung des online-Angebots der Kanzlei Plüschke

Stand: 01.01.2021

Anwendungsbereich

  1. Die Allgemeinen Mandatsbedingungen (AMB) gelten bei der Online-Beauftragung der Kanzlei Plüschke, Inhaber Rechtsanwalt Michael Plüschke, Littenstraße 108, D – 10179 Berlin, nachfolgend „Kanzlei“ genannt.
  2. Die Online-Angebote der Kanzlei beinhalten Rechtsdienstleistungen des gewerblichen Rechtsschutzes und richten sich nicht an Verbraucher, sondern ausschließlich an Unternehmer, Angehörige der freien Berufe und Behörden.

Zustandekommen des Mandats

  1. Mit Vertragsschluss kommt ein Mandatsverhältnis zwischen dem Auftraggeber, nachfolgend „Mandant“ genannt, und der Kanzlei zustande.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt durch den vollständigen Abschluss nachfolgend beschriebener Schritte:
    1. Absenden des Auftragsformulars auf der Internetseite der Kanzlei durch den Mandant,
    2. Versenden einer den Auftrag zusammenfassenden Email durch die Kanzlei (Auftragsbestätigung) an die vom Mandant angegebene Emailadresse,
    3. Zahlungseingang der in der Auftragsbestätigung angegebenen Kosten des Auftrags auf dem in der Email angegebenen Bankkonto oder PayPal-Konto der Kanzlei innerhalb von zwei Wochen nach Auftragsbestätigung.
  3. Zahlungseingänge nach Ablauf von zwei Wochen nach Auftragsbestätigung stellen ein neues Angebot des Mandant an die Kanzlei dar.

Inhalt des Mandats (Auftrag)

  1. Der Auftrag umfasst nur die in der Leistungsbeschreibung des Auftrags beschriebenen Leistungen. Die Kanzlei führt das Mandat nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen durch. Der Auftrag wird der Kanzlei erteilt. Zur Sachbearbeitung können auch Dritte herangezogen werden. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen keine Rechtsberatung zu anderen Rechtsfragen als in der Leistungsbeschreibung beschrieben. Sofern eine solche Beratung gewünscht wird, unterbreitet die Kanzlei auf Nachfrage ein Angebot.
  2. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die Eintragung eines Markenrechts oder Designs, ist mit der Erteilung des Mandats nicht geschuldet.
  3. Eine gerichtliche oder weitergehende anwaltliche Tätigkeit bedarf der ausdrücklichen gesonderten Beauftragung und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf Grundlage des Gegenstandswerts oder einer gesondert abzuschließenden Vergütungsvereinbarung abgerechnet.

Pflichten des Mandant

  1. Der Mandant ist zur Mitwirkung verpflichtet. Er hat der Kanzlei insbesondere alle zur Bearbeitung des Auftrags notwendigen Informationen umfassend und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Mandant ist mit der elektronischen Kommunikation bei der Abwicklung des Auftrags über die von ihm im Auftragsformular genannte Emailadresse einverstanden.

Belehrungen des Mandant

  1. Dem Mandant ist bekannt, dass neben den angegebenen Kosten für die Tätigkeit der Kanzlei weitere Kosten für Gebühren der Registrierungsbehörde (DPMA, EUIPO oder WIPO) entstehen.
  2. Eine Markenanmeldung birgt das Risiko, dass gegen die angemeldete und/oder eingetragene Marke ein Widerspruch eingelegt, ein Löschungsantrag gestellt und/oder mittels einer Abmahnung/Klage durch Dritte vorgegangen wird. Zur Verringerung des Risikos wird eine Ähnlichkeitsrecherche nach allen in Betracht kommenden bestehenden älteren Rechten empfohlen. Das gleiche gilt für Designanmeldungen entsprechend.
  3. Dem Mandant ist bekannt, dass die Kanzlei als Vertreter des Schutzrechts (Marke oder Design) im amtlichen Register eingetragen wird. Die Vertretung endet erst mit der Benennung eines neuen Vertreters gegenüber der Registrierungsbehörde. Durch die Vertretung können Zustellungen im Zusammenhang mit dem Schutzrecht bei der Kanzlei bewirkt werden. Dadurch können Kosten entstehen, für die der Mandant einzustehen hat. Zur Sicherstellung der zeitnahen Weiterleitung von Zustellungen an den Mandant hat der Mandant die Kanzlei über etwaige Adressänderungen zu informieren.
  4. Es wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarten Pauschalentgelte von der gesetzlichen Regelung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abweichen und dass in einem Rechtsstreit auch im Falle des Obsiegens in Deutschland eine Erstattungsfähigkeit nur im Rahmen der gesetzlichen bzw. gerichtlich festgesetzten Gebühren gegeben ist.

Haftung der Kanzlei

  1. Recherchen werden durch externe Rechercheunternehmen durchgeführt. Für die Ergebnisse übernimmt die Kanzlei hinsichtlich Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit keine Gewähr.
  2. Die Kanzlei haftet nicht für die von Dritten übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
  3. Die Haftung der Kanzlei aus dem Mandat für einfach fahrlässig verursachte Schäden wird für jeden Einzelfall auf 1 Mio. € gem. § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO begrenzt.

Vergütung

  1. Die angegebenen Preise sind Pauschalvergütungen für die Tätigkeit der Kanzlei im Umfang des Auftrags. Sie werden anstelle der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart. Reisekosten und Auslagen werden zusätzlich vergütet. Für Spesen und Auslagen gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
  2. Die Vergütung ist mit Zustandekommen des Auftrags fällig. Über geleistete Zahlungen erhält der Mandant eine elektronische Rechnung der Kanzlei per Email übersandt
  3. Gutschriften können nur mittels Eingabe des für sie erteilten Gutschrift-Codes im Rahmen der Online-Beauftragung durch Eingabe in das entsprechende Feld des Auftragsformulars eingelöst wird. Eine spätere Berücksichtigung nach Auftragserteilung ist nicht möglich.

Datenschutz

  1. Rechtsanwälte sind zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet. Die bekanntgewordenen Daten des Mandant werden ausschließlich zur Bearbeitung des Auftrags verwendet und nur im Rahmen dieser Zweckbestimmung an Dritte, insbesondere die Registerbehörde und das Rechercheunternehmen weitergegeben. Darüber hinaus werden die Unterlagen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht archiviert und anschließend vernichtet.
  2. Sollte der Auftrag nicht zustande kommen, werden mit dem Absenden des Auftragsformulars übermittelten Daten nach Ablauf von einem Monat gelöscht.
  3. Dem Mandant ist bekannt, dass der Anmelder/Inhaber eines Schutzrechtes namentlich mit Angabe seiner Postanschrift in den öffentlich einsehbaren amtlichen Schutzrechtsregistern eingetragen wird.

Nutzungsrecht der Kanzlei an dem Schutzrecht des Mandant

  1. Der Mandant räumt der Kanzlei ein beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein an dem von der Kanzlei angemeldeten oder vertretenen Schutzrecht. Das Nutzungsrecht der Kanzlei ist beschränkt auf den Zweck, das Schutzrecht in Werbe- und Präsentationsmedien der Kanzlei als Referenz ihrer Tätigkeit anzugeben. Ein Nutzungsrecht darüber hinaus wird nicht eingeräumt.
  2. Eine namentliche Nennung des Schutzrechtsinhabers bei der Nutzung des Schutzrechts durch die Kanzlei erfolgt nicht.
  3. Der Mandant kann der Kanzlei das Nutzungsrecht an dem Schutzrecht jederzeit und ohne Angabe von Gründen entziehen. Zur Beendigung des Nutzungsrechts ist dies der Kanzlei in Textform per Email, Telefax oder Brief vom Mandant mittzuteilen.

Anwendbares Recht / Gerichtsstand

  1. Es wird die Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Dies gilt nicht, falls diese Rechtswahl dazu führt, dass ein Verbraucher zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.
  2. Für alle aus dem Mandat und diesen AMB entstehenden Streitigkeiten gilt der Sitz der Kanzlei in Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Mandant Unternehmer im Sinne des BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Marke anmelden

durch Markenanwalt

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