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Bei der außergerichtlichen Beratung und Vertretung wird das Honorar vor der Auftragserteilung besprochen. Entweder wird ein Stundensatz oder die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vereinbart.
 
Bestimmte Einzelleistungen, wie Markenanmeldungen und Titelschutzanzeigen, erfolgen meist gegen eine feste Pauschale. Für die online Erstberatung zu einer Kostenpauschale von 75,00 EUR inkl. MwSt. finden Sie in der Rubrik "Ihre Anfragen" ein Formularfeld.
 
In Angelegenheiten, die eine Kostenerstattung durch die Gegenseite zulassen, erfolgt die Vergütung in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das ist in fast allen gerichtlichen Angelegenheiten der Fall. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Wert der Rechtsangelegenheit. Mit Hilfe von Prozesskostenrechnern im Internet können Sie diese selbst bestimmen.
 
Eine Tätigkeit unterhalb dieses Betrages hat der Gesetzgeber in gerichtlichen Angelegenheiten untersagt, um die Qualität der Rechtsbesorgung sicherzustellen. Die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten trägt in den meisten Fällen die unterlegene Partei. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und können ebenfalls mit dem Prozesskostenrechner bestimmt werden.
 
 
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© Rechtsanwalt Michael Plüschke