Die Europäische Union fördert die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten. Hierzu gehört das Marke anmelden, das Anmelden eines Patentes sowie eines eingetragenen Designs oder Gemeinschaftsgeschmacksmusters.
Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aus dem Fonds der Europäischen Kommission. Der Antrag muss bis zum 6. Dezember 2024 gestellt werden. Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.
Der Antrag muss zwingend vor dem Anmelden der Marke gestellt werden. Gefördert werden die amtlichen Anmeldegebühren in einer Höhe von 75 %. Wird beispielsweise eine Marke in 3 Nizza-Klassen angemeldet, fallen hierfür amtliche Gebühren von 1.050 Euro an. Davon werden 787,50 Euro gefördert. Den verbleibenden Betrag muss der Markenamelder selbst bezahlen.
Nicht gefördert wird die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, der die Marke anmeldet. Die Kosten seines Rechtsanwaltes muss der Markenanmelder selbst tragen. Dasselbe gilt bei anderen gewerblichen Schutzrechten.
Der Antrag wird online über folgende Webseite eingereicht: https://www.euipo.europa.eu/de/discover-ip/sme-fund
Für Start-Ups und FBA-Händler ist die Unterstützung der EU-Kommission beim Marke anmelden hilfreich. Durch die Marke werden sie und ihre Produkte am Markt sichtbar und unterscheidbar. Sie sollten jedoch die klenen und großen Fallstricke und Fehler beim Marke anmelden vermeiden.