Designrecht | Geschmacksmusterrecht

Rechtsanwalt Designrecht in Berlin | Geschmacksmusterrecht

Das Designrecht (ehemals Geschmacksmusterrecht) ist das „kleine Urheberrecht“. Es schützt die Designleistungen der Werbegrafiker, Industriedesigner, Modemacher und anderen Gestalter von Gebrauchsgegenständen.

Das „große“ Urheberrecht gewährt meist keinen Designschutz, weil die hierzu notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Dem Urheberrecht zugänglich sind Designleistungen nur, wenn sie über das handwerklich durchschnittliche hinausgehen.

Anders das Designrecht. Es gewährt Designschutz unabhängig von der Schöpfungshöhe, wenn das Design neu ist.

Amtliche Designeintragungen können für zwei und dreidimensionale Designleistungen erworben werden. Das beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Design gewährt für 60 € Schutz für 5 Jahre und kann bis max. 25 Jahre verlängert werden. Das nichteingetragene europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewährt für 3 Jahre Schutz innerhalb der gesamten Europäischen Union. Es wird ohne amtliche Registrierung gewährt, ist jedoch an strenge formelle Voraussetzungen gebunden, die der Entwerfer im Streitfalle nachweisen muss.

gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz beschäftigt sich mit dem Schutz des geistigen Eigentums und bekämpft unlauteres Verhalten im Wettbewerb wie z.B. durch Ausnutzen fremder Leistungen. Schutzrechte können für reine Ideen oder die Umsetzung der Idee z.B. in Computerprogrammen, Musik, Büchern, Design etc. [weiterlesen …]

Markenrecht

Die Ursprünge des Markenrechts liegen in den Brandzeichen auf Nutztieren, Getreidesäcken und Transportkisten von Händlern vergangener Zeiten. Solche Zeichen dienten der Unterscheidung und Zuordnung von Tieren und Waren zu ihrem Besitzer. Schon im Mittelalter stand das Entfernen oder Verändern solcher Zeichen unter Strafe. [weiterlesen …]

Designrecht Geschmacksmusterrecht

Das Geschmacksmusterrecht ist das „kleine Urheberrecht“. Es schützt die Designleistungen der Werbegrafiker, Industriedesigner, Modemacher und anderen Gestalter von Gebrauchsgegenständen. Das „große“ Urheberrecht gewährt meist keinen Designschutz, weil [weiterlesen …]

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen. Im Urheberrechtsgesetz werden sie als „Werk“ bezeichnet. Hierzu zählen musikalische Kompositionen, wissenschaftliche und literarische Texte, Computerprogramme, Werke der bildenden Kunst, Filme, Gebäude u.a. Unterschieden wird zwischen dem Persönlichkeitsrecht [weiterlesen …]

Wettbewerbsrecht

Mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wird „faires“ Verhalten im Wirtschaftsleben sichergestellt. Unlauteres Verhalten sind beispielsweise, die Ausbeutung fremder Leistungen wie Vorlagen, Zeichnungen, Modelle, Modeneuheiten, Rezepte etc.; die Behinderung von Wettbewerbern; die irreführende Werbung [weiterlesen …]

Medienrecht

Zwischen den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen einerseits und dem Recht der Presse- und Meinungsfreiheit andererseits kommt es zwangsläufig zu Interessenkonflikten. Das Medien- und Presserecht dient dazu, diesen Interessenkonflikt aufzulösen. Der Schwerpunkt liegt im Schutz des Persönlichkeitsrechts [weiterlesen …]

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