Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen. Im Urheberrechtsgesetz werden sie als „Werk“ bezeichnet. Hierzu zählen musikalische Kompositionen, wissenschaftliche und literarische Texte, Computerprogramme, Werke der bildenden Kunst, Filme, Gebäude u.a.
Unterschieden wird zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Urhebers wie Namensnennung und Schutz vor Entstellung einerseits sowie dem Verwertungsrecht andererseits.
Die Verwertungsrechte ermöglichen die wirtschaftliche Nutzung des geistigen Eigentums. Der Rechteinhaber kann an ihnen Nutzungsrechte (Lizenzen) in den unterschiedlichsten Gestaltungsformen und Begrenzungen einräumen; meist gegen Entgelt.
Im öffentlichen Interesse unterliegt das Urheberrecht einer Vielzahl von Schranken, wie zu Schul- und Unterrichtszwecken, der Rechtspflege, der Wissenschaft, der Presse- und Meinungsfreiheit, der Gleichstellung von Behinderten sowie die Vervielfältigung zum eigenen privaten Gebrauch.
Neben dem Schutz der geistigen Schöpfung gewährt das Urheberrecht auch einen Leistungsschutz für Investitionen in geistige Leistungen, ohne daß eine eigene schöpferische Beteiligung notwendig ist (z.B. für Veranstalter, Filmproduzenten, Datenbankhersteller, Sendeunternehmen etc.).
gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz beschäftigt sich mit dem Schutz des geistigen Eigentums und bekämpft unlauteres Verhalten im Wettbewerb wie z.B. durch Ausnutzen fremder Leistungen. Schutzrechte können für reine Ideen oder die Umsetzung der Idee z.B. in Computerprogrammen, Musik, Büchern, Design etc. [weiterlesen …]
Markenrecht
Die Ursprünge des Markenrechts liegen in den Brandzeichen auf Nutztieren, Getreidesäcken und Transportkisten von Händlern vergangener Zeiten. Solche Zeichen dienten der Unterscheidung und Zuordnung von Tieren und Waren zu ihrem Besitzer. Schon im Mittelalter stand das Entfernen oder Verändern solcher Zeichen unter Strafe. [weiterlesen …]
Designrecht Geschmacksmusterrecht
Das Geschmacksmusterrecht ist das „kleine Urheberrecht“. Es schützt die Designleistungen der Werbegrafiker, Industriedesigner, Modemacher und anderen Gestalter von Gebrauchsgegenständen. Das „große“ Urheberrecht gewährt meist keinen Designschutz, weil [weiterlesen …]
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen. Im Urheberrechtsgesetz werden sie als „Werk“ bezeichnet. Hierzu zählen musikalische Kompositionen, wissenschaftliche und literarische Texte, Computerprogramme, Werke der bildenden Kunst, Filme, Gebäude u.a. Unterschieden wird zwischen dem Persönlichkeitsrecht [weiterlesen …]
Wettbewerbsrecht
Mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wird „faires“ Verhalten im Wirtschaftsleben sichergestellt. Unlauteres Verhalten sind beispielsweise, die Ausbeutung fremder Leistungen wie Vorlagen, Zeichnungen, Modelle, Modeneuheiten, Rezepte etc.; die Behinderung von Wettbewerbern; die irreführende Werbung [weiterlesen …]
Medienrecht
Zwischen den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen einerseits und dem Recht der Presse- und Meinungsfreiheit andererseits kommt es zwangsläufig zu Interessenkonflikten. Das Medien- und Presserecht dient dazu, diesen Interessenkonflikt aufzulösen. Der Schwerpunkt liegt im Schutz des Persönlichkeitsrechts [weiterlesen …]