Grundlage des Wettbewerbsrecht ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Durch das Wettbewerbsrecht wird „faires“ Verhalten im Wirtschaftsleben sichergestellt.
Unlauteres Verhalten sind beispielsweise,
- die Ausbeutung fremder Leistungen wie Vorlagen, Zeichnungen, Modelle, Modeneuheiten, Rezepte etc.;
- die gezielte Behinderung von Wettbewerbern;
- die Irreführung in der Werbung;
- die Belästigung z.B. durch Werbefaxe und -emails (SPAM);
- der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Verbraucherschutzes wie dem Heilmittelwerbegesetz, der Preisangabenverordnung oder die Verweigerung von Widerrufsrechten des Verbrauchers.
Bei Verstößen können Wettbewerber Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Die außergerichtliche Aufforderung wird Abmahnung genant. Auch Verbraucherschutzverbände, Verbände zur Förderung der gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern sind berechtigt, Unterlassungs- und Gewinnabschöpfungsansprüche als Sanktion geltend zu machen.
gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz beschäftigt sich mit dem Schutz des geistigen Eigentums und bekämpft unlauteres Verhalten im Wettbewerb wie z.B. durch Ausnutzen fremder Leistungen. Schutzrechte können für reine Ideen oder die Umsetzung der Idee z.B. in Computerprogrammen, Musik, Büchern, Design etc. [weiterlesen …]
Markenrecht
Die Ursprünge des Markenrechts liegen in den Brandzeichen auf Nutztieren, Getreidesäcken und Transportkisten von Händlern vergangener Zeiten. Solche Zeichen dienten der Unterscheidung und Zuordnung von Tieren und Waren zu ihrem Besitzer. Schon im Mittelalter stand das Entfernen oder Verändern solcher Zeichen unter Strafe. [weiterlesen …]
Designrecht Geschmacksmusterrecht
Das Geschmacksmusterrecht ist das „kleine Urheberrecht“. Es schützt die Designleistungen der Werbegrafiker, Industriedesigner, Modemacher und anderen Gestalter von Gebrauchsgegenständen. Das „große“ Urheberrecht gewährt meist keinen Designschutz, weil [weiterlesen …]
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen. Im Urheberrechtsgesetz werden sie als „Werk“ bezeichnet. Hierzu zählen musikalische Kompositionen, wissenschaftliche und literarische Texte, Computerprogramme, Werke der bildenden Kunst, Filme, Gebäude u.a. Unterschieden wird zwischen dem Persönlichkeitsrecht [weiterlesen …]
Wettbewerbsrecht
Mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wird „faires“ Verhalten im Wirtschaftsleben sichergestellt. Unlauteres Verhalten sind beispielsweise, die Ausbeutung fremder Leistungen wie Vorlagen, Zeichnungen, Modelle, Modeneuheiten, Rezepte etc.; die Behinderung von Wettbewerbern; die irreführende Werbung [weiterlesen …]
Medienrecht
Zwischen den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen einerseits und dem Recht der Presse- und Meinungsfreiheit andererseits kommt es zwangsläufig zu Interessenkonflikten. Das Medien- und Presserecht dient dazu, diesen Interessenkonflikt aufzulösen. Der Schwerpunkt liegt im Schutz des Persönlichkeitsrechts [weiterlesen …]