Markenamt stellt bis Anfang Mai 2015 seine Arbeit ein

Deutsches Patent- und Markenamt

Deutsches Patent- und Markenamt

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat am 23. Februar 2015 mit der Umstellung seiner EDV begonnen. In diesem Zusammenhang werden alle seit dem 6. März 2015 eingehenden Markenanmeldungen bis vorussichtlich Anfang Mai 2015 nicht bearbeitet werden.

Auf der offiziellen Internetseite des DPMA wird mitgeteilt, dass eingehende Markenanmeldungen bis zum 23. März 2015 nur digitalisiert, nicht jedoch inhaltlich bearbeitet werden. Doch in einer Email teilte ein Markenprüfer des Münchener Markenamtes dem Autor heute mit:

Eine Bearbeitung kann nun aus technischen Gründen frühestens Anfang April (Tendenz Mai) erfolgen!

Auch das Markenregister wird nach offiziellen Angaben in der Zeit vom 6. März bis zum 22. März 2015 nicht aktualisiert. Bis zur abgeschlossenen Umstellung werden Markenrecherchen deshalb zwangsläufig mit einem gewissen Unsicherheitsfaktor behaftet sein.

Hintergrund ist die Umstellung des Markenamtes auf die „Elektronische Schutzrechtsakte„. Welche Vorteile diese in Zukunft bringt, werden die Nutzer nach abgeschlossener Umstellung in der Praxis erfahren.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Makenamt ist zu erwarten, dass es zu einigen Umstellungsschwierigkeiten kommen wird. So wird vom Markenamt seit einiger Zeit eine neue Klassifizieungsdatenbank angeboten. Angeblich soll die Bearbeitung bevorzugt erfolgen, wer sich streng an die darin vorgegebenen Begriffe hält. Doch die Praxis zeigt, dass vom Markenamt die eigenen Vorschläge regelmäßig beanstandet werden.

Wer auf eine schnelle Markeneintragung angewiesen ist, wird sich nun gedulden müssen. Wahrscheinlich wird während der Umstellung ein „Aktenstau“ beim Markenamt auflaufen und den Bearbeitungtszeitraum auch noch einige Monate länger ansteigen lassen. Bislang vergingen zwischen der Anmeldung und der Eintragung einer Marke in der Regel zwischen vier und sechs Monate bei rund 60.000 Markenanmeldungen pro Jahr.

Langfristig ist durch die langsame Bearbeitung jedoch kein Nachteil zu erwarten. Denn in einem Markenstreit entscheidend ist der Zeitrang einer Marke und dieser wird duch den Anmeldetag und nicht durch den Eintragungstrag bestimmt.

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