Unterschied: Eingetragenes Geschmacksmuster vs. nicht eingetragenes Geschmacksmuster
Von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin | 13. Oktober 2014 | Kategorie: Ratgeber | Keine KommentareZum Begriff des Geschmacksmusters Um Missverständnisse zu vermeiden, sollen zunächst die Begriffe korrekt eingeordnet werde: Das „Geschmacksmuster“ ist ein Begriff aus dem deutschen Recht. Es war im Jahre 1876 das erste in Deutschland gesetzlich geregelte gewerbliche Schutzrecht zum Schutz von Designs. Der Begriff leitet sich ab von den früher so bezeichneten Mustermessen. Seit dem 01.01.2014…
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