Unterschied: Geschmacksmuster vs. Marke
Von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin | 2. Oktober 2014 | Kategorie: Ratgeber | Keine KommentareEine Begriffsklarstellung macht die Unterschiede vielleicht besser deutlich: Das Geschmacksmuster wurde mit Wirkung zum 01.01.2014 in Deutschland umbenannt in „eingetragenes Design“. Das ehemalige Geschmacksmustergesetz heißt seit dem Designgesetz. Das für die gesamte Europäische Union geltende Gemeinschaftsgeschmacksmuster heißt weiterhin Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Da dieser Begriff ohnehin nur wegen der Einheitlichkeit der Begriffe in Deutschland gewählt wurde, dürfte es…
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