Unterschied: Copyright vs. Urheberrecht

Copyright vs. Urheberrecht Unterschied Vergleich RechtsanwaltDer Begriff „Copyright“ stammt aus dem angelsächsischen Recht. Er ist im kontinentaleuropäischen und damit auch im deutschen Recht unbekannt.

Der Begriff wird jedoch gerne auch in Deutschland verwendet, weil er modern klingt. Das führt häufig zu Missverständnissen und gelegentlich zu Streit. Denn jeder Verwender versteht etwas anderes darunter.

 

Copyright gleichbedeutend mit Urheberrecht?

Von vielen wird der Begriff „Copyright“ als Synonym für das „Urheberrecht“ verwendet und dann vom „Übertragen des Copyrights“ gesprochen. Doch kann das Urheberrecht nach kontinentaleuropäischem Rechtsverständnis gar nicht übertragen werden, weil es untrennbar mit der Person des Urhebers verbunden ist. Es soll nach diesem aus Frankreich stammenden Rechtsverständnis das Persönlichkeitsrecht von Musikern, Schriftstellern und anderen Kreativen geschützt werden. Der Urheber kann Dritten lediglich ein Nutzungsrecht an seinen Werken einräumen. Das Urheberrecht stellt den Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt. Der Urheber kann eingeräumte Nutzungsrechte in vielen Fällen wieder entziehen.

Anders das angelsächsischen Rechtsverständnis: Das „Copyright“ betont die ökonomischen Aspekte. Die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk liegen beim wirtschaftlichen Rechteverwerter und Investor.

Copyright gleichbedeutend mit dem urheberrechtlichen Nutzungsrecht?

Das angelsächsische „Copyright“ steht dem kontinentaleuropäischem urheberrechtlichen „Nutzungsrecht“ näher als dem Begriff des „Urheberrechts“. Doch bleibt das Nutzungsrecht ein vom Urheberrecht des Kreativen abgeleitetes und abhängiges Benutzungsrecht.

Anders als das Copyright kann das Nutzungsrecht in gesetzlich festgelegten Fällen durch den Urheber wieder entzogen werden; so beispielsweise bei gewandelter Überzeugung des Urhebers, bei ungenügender Nutzung eines eingeräumten Nutzungsrechts oder bei Verkauf eines Nutzungsberechtigten Unternehmens.

Gerade der letzte Punkt schränkt den Kauf und Verkauf von Verlagen ein. Denn wird ein Verlag von einem anderen Unternehmen aufgekauft, können die Autoren des aufgekauften Verlages das Nutzungsrecht an ihren Werken zurückrufen. Auf diese gesetzlichen Rechte des Urhebers kann in einem Vertrag nicht verzichtet werden. Eine entsprechende Vereinbarung ist nichtig. So gab es Fälle, dass ein Großverlag einen kleinen Verlag für mehrere Millionen Euro aufkaufte, die Autoren des kleinen Verlages aber anschließend reihenweise das Nutzungsrecht an ihren Werken zurückriefen.

Copyright moderner als das Urheberrecht?

Gerade Jungunternehmer vertreten oft die Meinung, das deutsche Urheberrecht sei veraltet und in den USA sei alles viel einfacher. Das ist schlicht ein Trugschluss. Die Rechtsordnung ist lediglich eine andere und deshalb eine Paste-Copy-Übernahme von amerikanischen Verträgen nicht möglich. Das ist allerdings auch in anderen Lebensbereichen so und nicht nur im Urheberrecht.

Eine deutliche Mehrheit der Menschheit lebt mit den dem kontinentaleuropäischem Urheberrecht ähnlicheren Regeln als dem angelsächsischen Copyright. Letztlich ist es eine Grundsatzentscheidung, wessen Rechte der Gesetzgeber höher wertet: Die des Investors oder die des Kreativen. Durch Ausnahmen und Vertragsgestaltung haben sich beide Systeme in der Praxis ohnehin stark angenähert. Im Detail bestehen jedoch erhebliche Unterschiede, die eine Paste-Copy-Übernahme amerikanischer Verträge in Deutschland verbietet.

Deshalb müssen amerikanische Geschäftsmodelle dem europäischen Recht angepasst und können nicht eins zu eins kopiert werden. So kann die Nutzung von amerikanischen Anbietern von Stockphotos und Stockgrafiken ein böses Erwachen für einen Nutzer in Deutschland haben. Denn viele der Regelungen in den amerikanischen Verträgen der Stockphoto-Anbieter hätte vor deutschen Gerichten im Streitfall keinen Bestand. So gibt es bei einigen dieser Anbieter vermeintlich unbeschränkte Nutzungsrechte gegen einen pauschalen Betrag von teilweise lediglich 100 Euro. Wer solche 100 Euro Grafiken oder Fotos auf tausende Toilettendeckel oder T-Shirts druckt, sollte wissen, dass der Urheber stets eine angemessene Vergütung verlangen kann und deshalb ein Buy-Out für 100 Euro im Streitfall mit dem Urheber kaum Bestand haben wird.

Weitere Begriffsverwendung von „Copyright“ in Deutschland

Vielfach wird der Begriff „Copyright“ in Deutschland nicht nur synonym für das Urheberrecht verwendet. Wenn es um Grafiken und Logos geht, wird gelegentlich auch von der Verletzung des „Copyrights an der Marke“ gesprochen. Im Markenrecht gibt es den Begriff des Copyrights auch im angelsächsischen Recht nicht. Die Nutzung einer Marke wird „gestattet“; oft auch „lizenziert“ genannt. Vielfach wird das „Copyright“ auch für durch das Urheberrecht nicht geschützte Gebrauchsgrafiken, Gebrauchstexten oder Produktdesigns eingeräumt. Dann kann es Streit darüber geben, ob das vereinbarte „Copyright“ nur für den Fall des Bestehens eines Urheberrechts gelten soll oder auch auf andere tatsächlich vorliegende Schutzrechte wie Geschmacksmuster, Designeintragungen, Marken etc. gelten soll. Um solche Missverständnisse zu vermeiden, ist es besser deutschsprachige Rechtsbegriffe zu verwenden oder die verwendeten Begriffe im Vertrag zu definieren.

Ein Kommentar auf “Unterschied: Copyright vs. Urheberrecht”

  1. […] Wegen der Einzelheiten wird verwiesen auf den Beitrag „Unterschied: Copyright vs. Urheberrecht“. […]

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