Unterschied: Trademark vs. Copyright im Vergleich

Trademark Copyright Unterschied Vergleich RechtsanwaltBeide Begriffe „Trademark“ und „Copyright“ stammen aus dem angelsächsischen Rechtskreis. In Deutschland werden sie meist als Ausdruck von Modernität und Coolness verwendet; meist jedoch nicht in korrekter Übersetzung und deshalb missverständlich. Eine juristisch exakte Übersetzung ist auch gar nicht möglich, weil es in unterschiedlichen Rechtsordnungen nicht zwingend identische Entsprechungen gibt. Selbst in Großbritannien und den USA wird der Begriff „Trademark“ nicht in identischer Bedeutung verwendet.

Zum Begriff „Trademark“

In Großbritannien wird der Begriff „Trademark“ identisch zum deutschen Rechtsbegriff der „Marke“ verwendet. Das hat nicht zuletzt mit der Harmonisierung des Markenrechts innerhalb der Europäischen Union zu tun. Denn der Begriff der „Marke“ wurde als im Gesetz definierter Rechtsbegriff in Deutschland mit dem Markengesetz vom 25.10.1994 eingeführt. Das deutsche Markengesetz ist die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie. Diese Richtlinie ist auch die Grundlage des britischen Markenrechts.

Vor dem Markengesetz galt in Deutschland das Warenzeichengesetz und die heutige Marke hieß „Warenzeichen“. Inhaltlich gab es erhebliche Unterschiede zur heutigen Marke. So konnte ein „Warenzeichen“ ursprünglich nur für Waren, nicht dagegen für Dienstleistungen erworben werden. Hörmarken (Jingles) und dreidimensionale Marken waren im Warenzeichengesetz ursprünglich ebenfalls unbekannt.

In den USA wurde der Begriff „Trademark“ ursprünglich ähnlich dem deutschen „Warenzeichen“ nur für Waren und nicht für Dienstleistungen verwendet. Eine Marke für Dienstleistungen wird in den USA in Abgrenzung zu einer Marke für Waren als „service mark“ bezeichnet (siehe USPTO).

Herkunft und Bedeutung des Begriffes „Trademark“ bzw. „Marke“

Der Begriff „Marke“ ist ein Lehnwort aus dem Französischen: „marquer“ für „kennzeichnen“. Es ist gleichbedeutend mit dem italienischen „marcare“.

Die ebenfalls bekannten Begriffe „brand“ bzw. „brand mark“ zeigen die Herkunft des Wortes sowie seiner Bedeutung am besten: Brandzeichen.

Brandzeichen wurden bereits in der Antike an Tieren und Waren angebracht, um ihre Herkunft kenntlich zu machen. Das Entfernen oder Verändern von „Brandmarken“ war unter Strafe gestellt.

Es geht bei der Marke folglich darum, eine Ware – im modernen Wirtschaftsleben auch eine Dienstleistung – einem bestimmten Eigentümer, Hersteller oder Anbieter zuordnen zu können.

Das moderne Markenrecht sanktioniert deshalb Handlungen, die eine solche Zuordnung erschweren, zu Verwechslungen führen oder den guten Ruf fremder Produkte ausnutzen. Geschützt sind Erkennungszeichen in Form von Wörtern und Grafiken, aber auch von Hörzeichen (Jingles), Farbkombinationen, dreidimensionalen Formen und anderem.

Falsche Übersetzung des Begriffs „Trademark“

Der Begriff „Trademark“ wird in Deutschland häufig fehlerhaft mit „Handelsmarke“ übersetzt.

So wurde erst kürzlich in den Medien verbreitet, Samsung habe eine neue Handelsmarke „Galaxy Gear“ angemeldet. Der Fachmann wundert sich, warum Samsung nun plötzlich Kaufhäuser betreiben und die Produktion von Heimelektronik einstellen will. Denn eine Handelsmarke ist die Eigenmarke eines Handelsunternehmens in Abgrenzung zu den Herstellermarken eines Produktionsunternehmens. Beispiele sind die aus Supermärkten bekannten Marken „TiP“, „A&P“ und „Tandil“. Inhaber solcher Marken sind Handelsunternehmen, die selbst keine Waren herstellen. Das Handelsunternehmen bezieht die Ware von verschiedenen Herstellern und lässt die Waren mit den eigenen Marken versehen.

Ähnliche journalistische Fehlleistungen sind beim Abschreiben englischsprachiger Pressemitteilungen häufig. So wird das amerikanische „Design Patent“ in der deutschen Presse häufig mit Patent übersetzt, obwohl es mit einem deutschen Patent für eine technische Erfindung nichts zu tun hat. Die korrekte Übersetzung wäre „Geschmacksmuster“ oder „eingetragenes Design“.

Zum Begriff „Copyright“

Der Begriff „Copyright“ wird häufig fehlerhaft mit „Urheberrecht“ übersetzt. Inhaltlich vergleichbar ist es dagegen eher mit dem Begriff „Nutzungsrecht“. Denn anders als das Nutzungsrecht und das Copyright ist das Urheberrecht nicht übertragbar. Es verbleibt stets beim jeweiligen Kreativen, der das Werk (Musik, Buch, Zeichnung etc.) geschaffen hat. Der Kreative bleibt auch dann Urheber seines Werkes, wenn er das Nutzungsrecht bzw. Copyright daran an eine andere Person oder an einen Verlag übertragen hat. Der deutsche Begriff „Urheberrecht“ ist deshalb eher dem englischen Begriff „authorship“ gleichzusetzen.

Das Copyright ist folglich das Recht, eine geistige Leistung benutzen zu dürfen. Ein solches Nutzungsrecht ist nicht für jede geistige Leistung notwendig, sondern nur für Leistungen mit einer gewissen Schöpfungshöhe. Bloßes Handwerk wird nicht durch das Urheberrecht geschützt.

Wegen der Einzelheiten wird verwiesen auf den Beitrag „Unterschied: Copyright vs. Urheberrecht“.

Verhältnis von „Copyright“ und „Trademark“

„Copyright“ und „Trademark“ stehen unabhängig voneinander. Beide haben unterschiedliche Aufgaben und unterschiedliche Voraussetzungen für ihr Entstehen. Das Copyright schützt kreative Leistungen. Die Marke schützt vor Verwechslungen von Produkten. Durch das Copyright geschützte Werke sind ohne amtliche Anmeldung allein aufgrund des geistigen Schaffensprozesses geschützt. Der Markenschutz setzt dagegen eine amtliche Registrierung voraus. Ausnahmen bestätigen diese Regel.

So kann ein und dieselbe Grafik unabhängig voneinander einmal vom Urheberrecht und ein weiteres Mal vom Markenrecht vor der unberechtigter Nutzung durch Dritte geschützt sein. Eine einfache Werbegrafik wird jedoch meist nicht die notwendige Schöpfungshöhe für den Schutz durch das Urheberrecht besitzen. Ohne amtliche Anmeldung als Marke oder eingetragenes Design (Geschmacksmuster) ist sie dann nicht geschützt. Umgekehrt bedarf es für eine Grafik mit hoher Schöpfungshöhe keiner Markenanmeldung, weil sie bereits durch das Urheberrecht geschützt ist.

Weil eine Marke vor Verwechslungen schützen soll, kann mit ihrer Eintragung auch die Nutzung lediglich ähnlicher Zeichen untersagt werden. Das gilt auch dann, wenn das verwechslungsfähige jüngere Zeichen keine Nachahmung darstellt und zufällig parallel entstanden ist. Das Urheberrecht schützt dagegen nur vor Nachahmungen. D.h. eine zufällige Parallelentwicklung ähnlicher Werke ist von ihm nicht erfasst.

Ihr direkter Weg zur Markenanmeldung:

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